Feuerbestattung
Eine Feuerbestattung ist immer dann möglich, wenn der oder
die Verstorbene diesen Wunsch nachvollziehbar verfügt hat oder von
den nächsten Hinterbliebenen ausdrücklich gewünscht
wird.
Dazu wird der der Leichnam klassisch in einen Sarg gebettet und im
Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Leichenschau
untersucht. Diese zweite Untersuchung dient der
Sicherheit aller Beteiligten und dient der Überprüfung, ob der
Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist. Sollten sich
dabei Verdachtsmomente auf eine nicht natürliche Todesursache
ergeben, muss die Polizei benachrichtigt werden.
Eine Einäscherung ist erst im Anschluß an diese zweite
Leichenschau möglich.
Im Krematorium wird der oder die Verstorbene zusammen mit dem Sarg verbrannt.
Dabei können dem Leichnam bis zu einem gewissen Rahmen liebgewonnene Beilagen mit auf die Reise ins Jenseits mitgegeben werden. Auch ist hier auf Wunsch der Hinterbliebenen fast jede Bekleidungsmöglichkeit aus dem privaten Bestand möglich.
Eine Feuerbestattung wird somit zu einem genauso würdevollen
Abschied des Verstorbenen wie bei der bekannten Erdbestattung. Weil
jede Einäscherung immer ein individueller Prozess ist, besteht die
zurück bleibende Asche garantiert auch immer eindeutig nur aus den
sterblichen Überresten einer Person
Anschließend wird die Asche im Rahmen einer von den Hinterbliebenen
gewählten Zeremonie oder auf Wunsch anonym in einer Urne auf einem
Friedhof bestattet. Während in anderen europäischen Ländern
die anschließende Behandlung einer Urne etwas freieren Spielraum
gestattet, herrscht in Deutschland Friedhofszwang – was bedeutet
dass Urnen wie auch Särge auf einem Friedhof beigesetzt werden
müßen.