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Feuerbestattung
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Feuerbestattung

Eine Feuerbestattung ist immer dann möglich, wenn der oder die Verstorbene diesen Wunsch nachvollziehbar verfügt hat oder von den nächsten Hinterbliebenen  ausdrücklich gewünscht wird.

Dazu wird der der Leichnam klassisch in einen Sarg gebettet und im Rahmen einer  gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Leichenschau untersucht. Diese zweite Untersuchung   dient der Sicherheit aller Beteiligten und dient der Überprüfung, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist. Sollten sich dabei Verdachtsmomente auf eine nicht natürliche Todesursache ergeben, muss die Polizei benachrichtigt werden.
Eine Einäscherung ist erst im Anschluß an diese zweite Leichenschau  möglich.

Im Krematorium wird der oder die Verstorbene zusammen mit dem Sarg verbrannt.

Dabei können dem Leichnam bis zu einem gewissen Rahmen liebgewonnene Beilagen mit auf die Reise ins Jenseits mitgegeben werden. Auch ist hier auf Wunsch der Hinterbliebenen fast jede Bekleidungsmöglichkeit aus dem privaten Bestand möglich.

Eine Feuerbestattung wird somit zu einem genauso würdevollen Abschied des Verstorbenen wie bei der bekannten Erdbestattung. Weil jede Einäscherung immer ein individueller Prozess ist, besteht die zurück bleibende Asche garantiert auch immer eindeutig nur aus den sterblichen Überresten einer Person

Anschließend wird die Asche im Rahmen einer von den Hinterbliebenen gewählten Zeremonie oder auf Wunsch anonym in einer Urne auf einem Friedhof bestattet.  Während in anderen europäischen Ländern die anschließende Behandlung einer Urne etwas freieren Spielraum gestattet, herrscht in Deutschland Friedhofszwang – was bedeutet dass Urnen wie auch Särge auf einem Friedhof beigesetzt werden müßen.